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Hygiene

Belehrung und Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Die mitarbeitenden Schüler einer Schülerfirma, die Zwischenmahlzeiten anbietet, müssen eine Belehrung durch das Gesundheitsamt nach dem IfSG erhalten.

Bei einer größeren Anzahl beteiligter Schüler wird der Weg einfacher sein, da die Belehrung in der Schule stattfinden kann. Dazu sollte die Schule das zuständige Gesundheitsamt um die Unterstützung durch eine Belehrung bitten. Geben Sie die hierbei zu erwartende Anzahl der Schüler an.

In der Vorbreitung ist es erforderlich, eine Liste der Schüler mit Name, Geburtsdatum und Adresse anzufertigen sowie die Einverständniserklärung der Eltern für die Beteiligung an der Schülerfirma und der Schulung einzuholen. Dieses Einverständnis der Eltern muss zum Zeitpunkt der Belehrung vorliegen.

Für die Belehrung wird ein entsprechend großer Raum mit einer Videoabspieleinheit benötigt.

Nachfolgende Dokumente hat das Institut für Gesundheitsförderung und Verbraucherbildung an der TU Dortmund zur Verfügung gestellt:

Einen Unterrichtsleitfaden zur Lebensmittelhygiene

Eine Powerpoint-Präsentation für eine Hygieneschulung

Checklisten zur hygienischen Überprüfung von:

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