
Projekthintergrund:
Alltagskompetenzen im Umgang mit dem frischen Lebensmittel sind bei vielen Kindern verloren gegangen. Fehlendes Wissen über den Stellenwert gesunder Ernährung und geringe Wertschätzung insbesondere des Lebensmittels Milch und somit sinkender Schulmilchkonsum sind die Folge. Das Projekt „Kinder lernen Kochen“ wurde entwickelt mit dem Ziel, die Ernährungskompetenz schon im Kita- und Grundschulbereich zu fördern, Wertschätzung der Lebensmittel zu erhöhen und die Essgewohnheiten im Hinblick auf frische Produkte nachhaltig zu verändern. Eine Fortführung und Ergänzung des Projektes im Jahr 2027/2028 sowie im Jahr 2028/2029 wird angestrebt.
Konzept: Das Projekt „Kinder lernen kochen“ ist im Rahmen des EU-Schulprogramms NRW als begleitende
pädagogische Maßnahme konzipiert worden und integriert gesunde Ernährung in den Alltag der Kinder an Schule in Modul 1 und Kindertagesstätten in Modul 2. Das Ziel des Konzeptes ist es, die Ernährungskompetenz zu fördern und die Essgewohnheiten im Hinblick auf Gemüse, Obst und Milch nachhaltig zu verändern. Der Bezug zum frischen Lebensmittel wird durch verschiedene Praxiseinheiten gefördert. Ziel des Projektes ist die Vermittlung von Wissen über eine ausgewogene Ernährung in Grundschulen und Kitas sowie die Schaffung für ein Bewusstsein des Zusammenhangs zwischen gesunder, ausgewogener und nachhaltiger Ernährung und Klimaschutz.
Modul 1 für Grundschulen umfasst die „Kinder-lernen-kochen Tour“, eine Praxiseinheit in Form von Kochseminaren für Schüler*innen der dritten und vierten Grundschulklasse/Förderschule. Eine Landfrau aus dem Team des EU-Schulprogramms in NRW kommt mit einer mobilen Küche in die Schulklassen. Dort werden internationale Pausengerichte aus frischem Obst, Gemüse sowie Milch und Milchprodukten gemeinsam zubereitet und verkostet. Unterstützt wird diese Praxiseinheit durch acht YouTube-Videos der Reihe „Kinder lernen kochen“ in denen Kinderköche Basiswissen und Rezepte präsentieren. Im Rahmen des Projektes „Kinder lernen kochen“ soll die „Kinder-lernen-kochen-Tour“ fortgeführt werden. Das Modul wir an Grund- und Förderschulen umgesetzt, die am EU-Schulprogramm NRW mit Obst, Gemüse und Milch teilnehmen.
Modul 2 „Die Frühstücksexperten“ ist speziell für Kindergärten konzipiert. Ziel des Projektbausteins ist es, die Ernährungskompetenzen (hier Zusammensetzung eines gesunden, ausgewogenen Frühstücks) bei Kindern im Kitabereich im Umgang mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Obst, Gemüse und Milch zu fördern. Die Kinder sollen lernen, was in welchen Mengen zu einem gesunden Frühstück gehört. Hierfür bilden die Qualitätsstandards für Kitaverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (Frühstück und Zwischenverpflegung) die Basis. Die Kinder erhalten Basiswissen zum Einkauf und Lagerung der verwendeten Lebensmittel sowie deren Zuordnung zum gesunden Frühstück und dessen Zubereitung. Das Projekt setzt dabei an Lebenssituationen im Alltag von Kindern und Eltern an, wie zum Beispiel der Einkauf von Lebensmitteln. Damit der Brückenschlag ins Elternhaus gelingt, werden Eltern im Vorfeld zur Gruppenstunde mittels eines Flyers über die Inhalte informiert und mit in den Praxisteil eingebunden.
Zielgruppen sind Kindergartenkinder der Vorschulgruppen (Alter 5 - 6 Jahre, durchschnittlich ca. 15 Kinder) sowie Erzieher und Eltern schulmilchbeziehender Kindertageseinrichtungen in NRW.
Anforderungen und Umfang der Ausschreibung begleitende Maßnahmen im Bereich PR- und Öffentlichkeitsarbeit:
Umsetzung der vorhandenen Konzepte „Kinder lernen kochen“ und „Frühstücksexperten“ im Rahmen des EU-Schulprogramms NRW, um die Positionierung von Milch, Obst und Gemüse bei Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter zu verbessern. Die Ausschreibung umfasst den für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen organisatorischen Rahmen (Full-Service).
Bitte reichen Sie eine detaillierte Kostenausstellung zur Umsetzung der Praxismodule „Kinder-lernen-kochen-Tour“ in Grundschulen in NRW (3. und 4. Klasse) und „Frühstücksexperten“ in Kitas im Rahmen des EU-Schulprogramm NRW unter Berücksichtigung der folgenden Punkte ein:
Etat:
Die Mittel werden vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV NRW) nach
Haushaltsverabschiedung mit der Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.V. (LV Milch NRW) als
Durchführungsstelle im Rahmen des EU-Schulprogramms in NRW zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um 60.000,00 € inkl. MwSt. für einen Zeitraum Schuljahr 2027/2028 und 2028/2029. Das zur Verfügung gestellte Budget darf nicht überschritten werden. Die Auftragsvergabe des Projektes erfolgt für zwei Jahre, wobei die Höhe des Etats für 2028 und 2029 in gleicher Höhe angestrebt wird. Die Höhe des Etats ist von der Mittelzuwendung des MLV NRW für das jeweilige Jahr abhängig. Änderungen sind vorbehalten.
HINWEIS: Eine Auftragserteilung kann erst erfolgen, wenn die beantragte Förderung gewährt wurde. Insoweit steht diese Ausschreibung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Zuwendung. Das abgegebene Angebot ist bis zu diesem Zeitpunkt bindend.
Bei Zuschlagserteilung wird die VOL/B in der aktuell gültigen Form Vertragsbestandteil. Es gelten vorrangig die anliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.V. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Die LV Milch NRW ist verpflichtet, für jeden Auftrag das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten. Aus diesem Grund werden die o.g. Verpflichtungserklärungen gefordert. Ferner werden die anliegenden besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen nachrangig Vertragsbestandteil. Die Vergabe ist ferner an die Verabschiedung der Haushaltsmittel im MLV NRW gebunden. Kommt es, aus hier nicht definierbaren Gründen nicht zur Verabschiedung oder zu einer Reduzierung der Mittel, kann kein Auftrag bzw. nur ein Auftrag mit geringerem Mittelumfang zu Stande kommen.
Prüfung und Wertung der Angebote
Ein detailliertes Angebot inkl. Umsetzungsvorschlägen (Umsetzungskonzept) ist erforderlich. Ein vorgelagerter Teilnahmewettbewerb wird nicht stattfinden. Die Angebotswertung erfolgt nach den Vorgaben der VOL/A (1. Abschnitt). Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Für die Bearbeitung sowie für die Erstellung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.
Ihr Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist hierauf kein Zuschlag erteilt worden ist. Wenn Sie schriftlich über die Ablehnung Ihres Angebotes unterrichtet werden möchten, müssen Sie dies ausdrücklich schriftlich beantragen (§19 Abs. 1 VOL/A).
Fristen und Form:
Angebotsfrist ist der 24.08.2026, 10.00 Uhr. Das Angebot kann bis 10.00 Uhr auf dem Postweg oder per E-Mail eingereicht werden. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots bei dem Auftraggeber.
Die Bindefrist beträgt 30 Kalendertage. Die Projektdurchführung soll ab Zuschlagsentscheidung bis Ende 2029 erfolgen.
Kontakt:
Bei konkreten Fragen können Sie sich per E-Mail an Iris Venus unter venus(at)milch-nrw(dot)de wenden.
1. Wie viele Einsätze sind insgesamt vorgesehen und wie verteilen sich diese voraussichtlich auf die beiden Module „Kinder lernen kochen“ und „Frühstücksexperten“?
Bisher ist es mit dem bestehenden Budget gelungen, rund 20 Einsätze im Programmteil „Kinder lernen kochen“ an Grund- sowie vereinzelt an Förderschulen und rund 20 Einsätze im Programmteil „Frühstücksexperten“ an Kitas durchzuführen. Angestrebt wird eine optimale, wirtschaftliche Ausschöpfung des Fördergeldes.
2. Sind parallele Einsätze an mehreren Einrichtungen vorgesehen oder finden die Termine grundsätzlich nacheinander statt?
Es können nur parallel Einsätze in Grundschule und Kita gefahren werden, da das Equipment jeweils nur einmal vorhanden ist.
3. Bezieht sich das genannte Budget in Höhe von 60.000,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer auf den gesamten zweijährigen Projektzeitraum oder steht dieser Betrag jeweils pro Schuljahr zur Verfügung?
Das Budget steht jeweils pro Jahr zur Verfügung. Der Durchführungs- und Abrechnungszeitraum reicht von Januar bis Dezember des jeweiligen Jahres unter der Voraussetzung, dass das Land den Haushalt genehmigt und die Fördergelder ausgezahlt werden können. Beachten Sie hierzu bitte entsprechenden Wortlaut in der Ausschreibung unter dem Ausführungspunkt „Etat“.
4. Welche genaue Vertrags- beziehungsweise Projektlaufzeit ist vorgesehen? In den Unterlagen finden sich hierzu unterschiedliche Angaben zwischen 2026 bis 2028 sowie einer Durchführung bis Ende 2029.
Die Projektdauer ist zunächst auf zwei Jahre, 2027 und 2028, festgelegt. Da aber darüber hinaus eine Projektfortführung angestrebt wird, ist es wichtig die Chance für eine lückenlose Fortführung mit der entsprechenden Agentur zu haben. Im Jahr 2030 muss dann eine neue Ausschreibung des Projektes erfolgen.
5. In der Leistungsbeschreibung wird auf vorhandene Materiallisten für die mobile Küche und den mobilen Kaufladen verwiesen. Können Sie uns diese Listen bitte noch zur Verfügung stellen?
Die Materialliste wird Ihnen zur Verfügung gestellt und wird im Nachfolgenden von der derzeitigen Agentur angefragt. Sie können aber davon ausgehen, dass alle notwendigen Materialien enthalten sind.
6. Befinden sich die mobile Küche, die mobile Spüleinheit und der mobile Kaufladen bereits im Eigentum des Auftraggebers und werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt oder müssen diese durch den Auftragnehmer vollständig bereitgestellt beziehungsweise neu angeschafft werden?
Die Hardware ist vorhanden und ist im Besitztum des Landes NRW. Es wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Für die Instandhaltung ist die jeweilige Agentur zuständig. Notwendige Erneuerungsarbeiten sowie Reinigung (z.B. der Schürzen) müssen mit kalkuliert werden.
7. Falls vorhandenes Equipment übernommen wird: Wo befindet sich dieses aktuell und in welchem Zustand befindet es sich?
Das Equipment befindet sich bei der derzeit noch zuständigen Agentur in einem Lager in Köln und wird entsprechend überführt. Die Materialien befinden sich in einem guten Zustand und sind sofort einsetzbar.
8. Wie viele mobile Küchen beziehungsweise Kaufläden sollen gleichzeitig vorgehalten werden?
Es stehen je ein Kaufladen und eine mobile Küche zur Verfügung. Mehr muss nicht vorgehalten werden.
9. Gibt es bereits eine ungefähre regionale Verteilung oder eine Liste der voraussichtlich teilnehmenden Schulen und Kindertageseinrichtungen innerhalb Nordrhein-Westfalens?
Die aktuell im EU-Schulprogramm aufgenommenen Schulen und Kitas können auf der offiziellen Seite des Ministeriums eingesehen werden. Die Adresse lautet: https://www.schulobst-milch.nrw.de
Diese Listen bilden jeweils die aktuellen teilnehmenden Einrichtungen ab und auch nur diese dürfen in den Genuss der Fördermaßnahmen kommen! Zu beachten gilt, dass das Land NRW immer im April die Ausschreibungen für die Teilnahme am EU-Schulprogramm startet. Heißt, dass man im neuen Jahr (nicht Schuljahr!) eine mögliche Änderung der Teilnehmer zur zweiten Jahreshälfte hat. Nach den Sommerferien, dem Beginn eines neuen Schuljahres, kann es sein, dass Schulen, die vorher Teilnehmer waren, nun nicht mehr berücksichtigt wurden. Das Land behält sich anhand eines Sozialclusters vor, jährlich die Teilnehmenden Einrichtungen neu zu bestimmen. Die Zusagen gelten immer für ein Schuljahr! Deshalb muss ein Abgleich von Ihnen vorgenommen werden. Aus diesem Pool schreiben Sie zu Beginn die von Ihnen ausgewählten Schulen und Kitas zwecks Teilnahme an der Projektmaßnahme an. Die Schulen melden sich zurück und dann wird ein Einsatztermin festgelegt. Bei Absage von Schulen, werden weitere Schulen angefragt. Wir sind angehalten, die Einsätze möglichst flächendeckend über NRW zu verteilen. Dieses ist aber nicht immer zu hundert Prozent möglich, da auch hier die Landfrauen das limitierende Element sind.
10. Ist bei weiter entfernten Einsätzen grundsätzlich mit Übernachtungen zu rechnen und sollen Reise- und Übernachtungskosten in einem Pauschalpreis enthalten sein oder gesondert ausgewiesen werden?
Die Reisekosten müssen enthalten sein und werden gesondert ausgewiesen. Pauschalen werden vom Land NRW nicht akzeptiert. Übernachtungen können anfallen. Diese müssen auf jeden Fall budgetiert werden. Aus der Erfahrung heraus sind diese jedoch selten genutzt worden. Generell gilt es, die Reisekosten für die Einsätze möglichst gering zu halten. Letztendlich bestimmen die Teilnehmerlisten und vor allem die einzusetzenden Landfrauen den Radius der Einsätze. Derzeit stehen ca. 20 auf die Projekte geschulte Landfrauen zur Verfügung.
11. Die Beschaffung der frischen Lebensmittel soll laut Leistungsbeschreibung durch die jeweilige Landfrau erfolgen. Werden die hierdurch entstehenden Kosten unmittelbar durch den Auftraggeber abgerechnet oder sind diese ebenfalls Bestandteil der Kalkulation des Auftragnehmers?
Diese Kosten sind Bestandteil der Kalkulation.
12. Welchen konkreten Umfang soll die begleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit haben? Ist lediglich eine organisatorische Unterstützung vorgesehen oder auch die Erstellung von Pressetexten, Fotos, Social-Media-Inhalten und Veranstaltungsberichten
Die örtliche Presse kann in Absprache und Genehmigung durch die jeweilige Schule oder Kita zum Einsatz eingeladen werden. Ebenso verhält es sich mit Fotoaufnahmen in der Schule. Die Schule halten meist ein Liste der Schüler vor, welche fotografiert werden dürfen. Diese Vorgabe muss nach DSGVO zwingend eingehalten werden!
In der Regel erfolgt ein Nachbericht mit Bild zu der Veranstaltung, welcher von Ihnen an die örtliche Presse versandt wird. Hierzu wird für den notwendigen Sachbericht an das Land NRW ein Pressespiegel erstellt. Social-Media-Inhalte und Veröffentlichungen übernehmen wir über unsere entsprechenden Kanäle. Deshalb ist es uns wichtig, vorab die Pressemitteilung zeitnah zu erhalten.
13. Gibt es bereits vorgegebene Evaluationsbögen, Dokumentationsvorlagen und Berichtspflichten oder sollen diese durch den Auftragnehmer entwickelt werden?
Ja, diese Bögen und Vorlagen existieren und sind mit dem Land NRW abgestimmt. Diese werden Ihnen übergeben.
14. Welche Regelungen sind bei kurzfristigen Terminabsagen, Verschiebungen oder Ausfällen einer Einrichtung beziehungsweise einer Landfrau vorgesehen?
Es muss eine zeitnahe Absage an die Schule, an die Landfrau und an uns erfolgen. Mit der Schule wird schnellstmöglich ein Ersatztermin abgesprochen.
15. Können Sie uns bitte außerdem die in der Ausschreibung genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung sowie die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen?
Die gewünschten Informationen entnehmen Sie bitte den oben aufgelisteten Unterlagen und Formularen.