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Käseimitate

Käseimitat oder Analogkäse

Viele Begriffe werden synonym verwendet, um Ersatzprodukte für Käse zu beschreiben. Hier finden Sie einige Hintergrundinformationen.

EU-Bezeichnungsschutz-Verordnung

  • Folgende Bezeichnungen sind ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten:
    Molke, Rahm, Butter, Buttermilch, Butteroil, Kaseine, wasserfreies Milchfett,  Käse, Joghurt, Kefir, Kumys, viili/fil, smetana, fil;
  • Auch die Bezeichnung "Analogkäse" ist falsch und rechtlich nicht zulässig. Richtiger ist die Bezeichnung "Käseimitat"
  • Geregelt werden die Bezeichnungen durch die:
    VO (EWG) Nr. 1898/87 des Rates vom 2. Juli 1987 über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung mit der letzen Änderung durch VO (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse

Herstellung von Käseimitaten

Käseimitate lassen sich sowohl mit als auch ohne die Verwendung von Milchinhaltsstoffen herstellen. Nachfolgende Grafiken stellen beide Herstellungswege schematisch dar. Auf Klick bekommen Sie die Grafiken größer angezeigt.

Deklaration von Käseimitaten

  • Molkereien deklarieren die Produkte nicht als "Käse" sondern z. B. als "Pizza-Mix","Gratin-Mix" oder "Gastro-Mix"
  • Die Weiterverarbeiter, v. a. in der Gastronomie schreiben z. B. auf Speisekarten "Käse"
  • Unternehmen, die nicht aus der Molkereiwirtschaft, stammen (vor allem im Bereich Naturkost auf Sojabasis), versuchen durch falsche Aufmachung vom positiven Image zu profitieren.

Fazit:

Käseimitate sind nicht verboten oder rechtswidrig, sie müssen nur korrekt deklariert werden und dürfen nicht den Anschein erwecken, dass es sich um "echten" Käse handelt.

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